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INFO'S & AGB

Information

Franco Cavegn Events hat wichtige Informationen  zusammengefasst.

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Flugpreise

Wir haben in dieser Information bewusst darauf verzichtet Tarife aufzulisten, da diese in der Regel nur wenige Tage nach dem Druck bereits wieder überholt sind. Aktionen bestimmen unseren Alltag, und dies nicht zu Ihrem Nachteil! 

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Einreisevorschriften USA und Kanada

Die Vereinigten Staaten und Kanada haben sehr strenge Einreisevorschriften. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie sich rechtzeitig vor der Abreise über die aktuellen Einreisevorschriften erkundigen, um Ihre Reisedokumente auf den aktuellen Stand zu bringen.

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USA

Schweizer oder Liechtensteiner Bürger benötigen für die Einreise in die USA einen gültigen Reisepass, der für die Dauer des Aufenthaltes gültig ist. Mit dem maschinenlesbaren Schweizer Pass oder Liechtensteiner Pass können Sie bis zu einem max. Aufenthalt von 90 Tagen weiterhin ohne Visum in die USA einreisen. Inhaber eines biometrischen Passes können ohne Visum in die USA einreisen. Falls Sie nicht im Besitz eines dieser beiden Möglichkeiten sind, müssen Sie bei der Botschaft in Bern persönlich vorsprechen, um ein Visum zu bekommen. Unabhängig von der Art des Reisepasses müssen sich sämtliche Reisenden in die USA via Internet registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov   . Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung allerspätestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen muss. Nach Eingabe sämtlicher Daten meldet das System, ob Sie ohne Visum einreisen dürfen. Die Registrierung ist zwei Jahre lang gültig. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Registrierung so früh wie möglich durchzuführen.

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Kanada

Schweizer oder Liechtensteiner Bürger benötigen für die Einreise nach Kanada einen bis zum Rückreisedatum gültigen Reisepass. Sehr Wichtig „Neue Einreisebestimmungen“ ab 15.3.2016 muss für Canada ein ETA (USA=ESTA) ausgefüllt werden. Applying for an eTA is simple and inexpensive ($7 CAD). The online process only takes a few minutes and usually approval is immediate. On occasion it can take a few days to issue. The Canadian government recommends that Visitors apply for their eTA before booking their flights.

http://www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp

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Geld/Kreditkarten

Sämtliche Lodges / Unterkünfte akzeptieren Kreditkarten für die nicht im Preis inbegriffenen Ausgaben (Getränke, zusätzliche Höhenmeter, Massagen, Souvenirs etc.). Kinderpreise / Non Skier Rate Einige Lodges bieten (speziell bei Familien) eine Non-Skier bzw. Nanny Rate an.

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Reisetermine

Sämtliche publizierten Reisetermine stellen den Start des Heliski-Programmes dar. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, am Vortag die Anreise vorzunehmen. Teilweise ist aufgrund der Flug- bzw. Transferzeiten eine Übernachtung vor und/oder nach dem Heliski-Programm nötig.

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Ski/Snowboard/Gepäck/Skischuhe

Jedem Reisegast sind momentan ein bis zwei Gepäckstücke zu je 23 kg, sowie ein Handgepäck erlaubt (Je nach Fluggesellschaft). Der Ski- oder Snowboardsack ersetzt ein Reisegepäckstück. Wir empfehlen auf jeden Fall Ihre eigenen Ski- bzw. Snowboardschuhe mitzunehmen.

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Wichtig

Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften das Recht haben, eine Gebühr für die Beförderung der Skier oder des Snowboards zu erheben. Die genauen Gebühren erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Auf jeden Fall ist es ratsam, Ihre Sportausrüstung bei der Fluggesellschaft im Voraus anzumelden.

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Trinkgelder

In den USA und in Kanada sind Trinkgelder üblich. Diese sind für das Personal ein wichtiger Bestandteil des Lohnes. In der Regel beträgt das Trinkgeld bei gutem Service 10–15% des Rechnungsbetrages. Reisen Sie in einer grösseren Gruppe, wird das Trinkgeld beim Rechnungsbetrag bereits eingerechnet. In Europa ist das Trinkgeld in den Preisen inklusive.

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Versicherungen

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Buchung über Ihre aktuelle Versicherungssituation. Die Heliskiing Veranstalter haben sehr strenge Annullationsbedingungen und die Annullationskosten betragen zum Teil ab 180 Tagen bis zu 100%. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullations- und Reisezwischenfall-Versicherung (Assistance) sowie einer Gepäckversicherung.

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HST Tax Kanada

Per 1. Juli 2017 reformierte die Regierung der Provinz British Columbia die Steuern und Taxen. Die HST und diverse andere kleine Taxen werden abgeschafft und in der sogenannten HST Tax (Harmonized Sales Tax) zusammengefasst. Der neue Steuersatz beträgt GST TAX beträgt 5%. Die Steuer ist evtl. nicht in allen Arrangement Preisen eingeschlossen.

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Verrechnung der Preise in Fremdwährung

Die Verrechnung der Heliskiing-Reise erfolgt gemäss dem Heliskiing Anmeldeformular. Auf Wunsch können Arrangements in USD, CAD und € auch in Lokalwährung bezahlt werden. Bitte äussern Sie Ihren Wunsch bei der Buchung, das Arrangement in Lokalwährung zu bezahlen!

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Sicherheit

Alle Skifahrer und Snowboarder sind mit einem Lawinen-Verschütteten-Suchgerät ausgerüstet. Der Sender/Empfänger ist eine Sicherheitsvorrichtung, welche es Ihnen ermöglicht eine verschüttete Person zu finden. Ihr Bergführer ist dauernd mit dem Helikopter und den anderen Führern in Kontakt. Gleichzeitig hat der Helikopterpilot periodischen Kontakt mit der Basis Station. Die meisten Notfälle können mit der Ausrüstung, welche die Guides mit sich tragen, behandelt werden. Ein Sauerstoffgerät sowie andere lebensrettende Ausrüstungen befinden sich im Helikopter. Zusätzliche Rettungs- und Überlebensausrüstungen sind in ausgewählten Lagern deponiert. Einige Heliskiing Veranstalter statten ihre Kunden zusätzlich mit dem Lawinen Airbag – Rucksack aus.

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Haftungsverzichtserklärung

(Liability Waiver) Jeder Gast muss spätestens zu Beginn seiner Heliskiing-Ferien eine sogenannte Haftungsverzichtserklärung unterschreiben. Sie erhalten das Formular auf Anfrage, worin der genaue Wortlaut aufgeführt ist. Wir bitten Sie, dieses Dokument genau zu studieren um Ihre persönlichen Risiken abzuschätzen. Franco Cavegn Events weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass beim Heliskiing Angebot der Vertrag mit den Heliskiing Inc. unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Heliskiing Inc. zustande kommt. Franco Cavegn ist der Vermittler.

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Wie sicher sind die Helikopter 

Die B2 oder B3 Helikopter entsprechen der neusten Generation und entsprechen höchsten Sicherheitsvorschriften. Für Ausfälle wegen eines mechanischen Fehlers hat die Heliskiing Inc. die Lodge ihren eigenen Ingenieur.

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Allgemeine Vertrags- und Eventbedingungen

Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Franco Cavegn Events Anwendung, für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Mietwagen, Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

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1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung

1.1 Mit Ihrer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Anmeldung unterbreiten Sie Franco Cavegn Events einen Auftrag. An Ihre Anmeldung sind Sie während fünf Arbeitstagen gebunden. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltslosen Annahme Ihres Auftrages zustande (z.B. indem wir Ihnen die Bestätigung zukommen lassen oder Sie entsprechend mündlich informieren). Meldet der Anmelder weitere Teilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Preises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

1.2 Preise Die Preise für die Arrangements ersehen Sie auf unserer Homepage, der Eventmappe oder in unserer Auftragsbestätigung. Die Preise für Arrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Preisänderungen s. Ziff. 5).

Für Events in Europa verrechnet Franco Cavegn einen Unkostenbeitrag von CHF 1.20 pro gefahrener Kilometer mit dem PW für an Ort und retour zu gelangen.

1.3 Anzahlung

Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung ist folgende Anzahlung zu leisten: der volle Betrag bei Heliskiing Reisen, bei allen anderen Reisen/Events 50% des Auftragswertes. In Ausnahmefällen, z.B. Weihnachten, Neujahr oder bei bestimmten Veranstaltern, kann die Anzahlung auch höher sein. Dies wird Ihnen anlässlich der Buchung mitgeteilt.

1.4 Restzahlung

Die Zahlung des Reisepreises hat bei Heliskiingreisen und Heliski-Privatgruppen Arrangements bis spätestens 6 Monate, bei allen anderen Events bis spätestens 90 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. - In Ausnahmefällen kann von den Fristen für die Restzahlung abgewichen werden und die Fristen können restriktiver gehandhabt werden. Diese abweichenden Fristen werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.

1.5 Kurzfristige Buchungen

Bei kurzfristigen Buchungen (Heliskiingreisen oder Heliski-Privatgruppen-Arrangements 3 Monate weniger, bei allen anderen Reisen/Events 30 Tage oder weniger vor Abreise) ist der gesamte Preis anlässlich der Buchung zu bezahlen. Erfolgt die Buchung derart kurzfristig, dass die Reisedokumente per Express oder Kurier geschickt werden müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Teilnehmers.

1.6 Reservations-, Bearbeitungsgebühren, Umbuchungsgebühren

Für Buchungen von «Nur Landarrangements» (ohne internationalen Flug ab/bis Schweiz aus dem Franco Cavegn Events Angebot) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- pro Person, max. CHF 60.- pro Auftrag. Für das Ausstellen von Inland und Regionalflugscheinen erheben wir eine Gebühr von CHF 40.- pro Flugschein. Bei Tickets für Veranstaltungen werden CHF 30.- pro Ticket in Rechnung gestellt. Wir verkaufen keine Veranstaltungstickets ohne Hotelleistung. Für Änderungen oder Umbuchungen nach Auftragserteilungen berechnen wir CHF 60.- pro Person. Franco Cavegn Events kann zusätzliche Beratungs-, Reservations-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren usw. in Rechnung stellen.

1.7 Verspätete Zahlungen

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

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2. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise/Event durch den Reisenden

2.1. Allgemeines

Wenn Sie die Reise/Event annullieren oder eine Änderung/Umbuchung des gebuchten Arrangementes wünschen, so müssen Sie dies Franco Cavegn Events persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. Für Änderungen oder Umbuchungen nach Auftragserteilung berechnen wir CHF 60.- pro Person. Erfolgt die Änderung oder Umbuchung derart kurzfristig, dass die neu ausgestellten Reisedokumente per Express oder Kurier geschickt werden müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Teilnehmers.

2.2. Annullationskosten

Im Winter bestehen für Skireisen in den USA und Kanada strenge Annullationsbedingungen! Sagen Sie die Reise/Event ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen in den unten aufgeführten Annullationsfristen vornehmen lassen, so werden Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (CHF 90.- pro Person) die nachfolgenden Annullationskosten vom gesamten Reisepreis erhoben.

2.2.1. Normale Annullationskosten

120 - 0 Tage vor Beginn, nicht erscheinen: 100%

2.2.2. Verschärfte Annullationskosten für Heliskiing-Arrangements

Für alle Heliskiingarrangements Weltweit gelten folgende Bedingungen:

180 - 0 Tage vor Reisebeginn, nicht erscheinen: 100%

2.2.3. Internationale Flüge Bearbeitungsgebühren vor Ticketausstellung

CHF 90.- pro Ticket. Annullationsgebühren nach Ticketausstellung: CHF 200.- pro Ticket, zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airline.

2.2.4. Nationale und regionale Flüge

Bei einer Annullierung oder Umbuchung, berechnen wir Bearbeitungsgebühren von CHF 90.- pro Person, zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airline. Beachten Sie zu 2.2.3 und 2.2.4, dass erst mit der Ticketausstellung der Vertrag mit Franco Cavegn Events und der Fluggesellschaft zustande kommt. Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.

2.2.5 Massgebend zur Berechnung des Annullations-/Änderungsdatums ist das eintreffen Ihrer Erklärung bei Franco Cavegn Events; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

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3. Annullations- und Assistancekostenversicherung sowie eine Reiseversicherung.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullations und Assistancekostenversicherung sowie eine Reiseversicherung.

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4. Einreiseformalitäten

Für Schweizer und Liechtensteiner Bürger siehe Seite 1. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit Franco Cavegn Events Sie über die entsprechenden Vorschriften informieren kann. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Einreisebestimmungen oft kurzfristig ändern. Der Reisende ist selber für das rechtzeitige Einholen der Visa und anderer Reisepapiere wie Pässe usw. verantwortlich. Muss die Reise auf Grund fehlender Pässe, Visa usw. abgesagt werden, so kommen die Annullierungskosten gemäss Ziffer 2.2 zur Anwendung. Die Visakosten gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer. Sie haben bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen wie im Pass verzeichnet anzugeben. Werden nicht die im Pass verzeichneten Namen oder eine andere Schreibweise angegebenen, muss mit einer erneuten Ausstellung der Flugscheine oder einer Einreiseverweigerung gerechnet werden. Die Kosten der erneuten Flugscheinausstellung (die von der Fluggesellschaft i.d.R. als Annullierung mit neuem Vertragsabschluss angesehen wird) sowie diejenigen einer allfälligen Einreiseverweigerung (Rückreisekosten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Gleichfalls weist Sie Franco Cavegn Events ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

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5. Programm- und Preisänderungen

5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Franco Cavegn Events vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben auf Grund:

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)

b) neu eingeführter oder erhöhter Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Lande- und Sicherheitsgebühren etc.)

c) von Wechselkursänderungen oder

d) staatlich verfügter Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

e) auf Grund einer Gesetzesänderung kann es sein, dass die kanadische Regierung das Rückerstattungsprogramm für die HST Taxen aufhebt. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen die zusätzlichen Taxen in Rechnung stellen. Diese können je nach Provinz zwischen 6-14% betragen. Erhöhen sich diese Kosten, so können diese an Sie weitergegeben werden. Allfällige Preiserhöhungen teilen wir Ihnen bis 30 Tage vor Reisebeginn mit. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.

5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reise-/Eventbeginn

Franco Cavegn Events behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reise- /Eventprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Franco Cavegn Events bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reise-/Eventpreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;

b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reise-/Eventpreis unverzüglich zurück.

c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

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6. Reise/Eventabsage durch Franco Cavegn Events

6.1 Mindestteilnehmerzahl

Bei einigen von Franco Cavegn Events angebotenen Reisen/Events gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise/Event weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Franco Cavegn Events die Reise/Event bis spätestens 1 Tag vor dem festgelegten Reise-/Eventbeginn absagen oder den Event durchführen ohne selbst vor Ort anwesend sein.

6.2 Zwingende Gründe

Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reise-/Eventabsage so rasch als möglich.

6.3 In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

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7. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise/Event

Müssen Programmänderungen während der Reise/Event vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm Während der Reise/Event steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

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8. Reise-/Eventabbruch durch den Teilnehmer

Wenn Sie die Reise/Event abbrechen, kann Ihnen der Preis nicht rückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise/Event aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen unser Eventbegleiter oder unsere Lokalvertretung bei der Organisation Ihrer Rückreise. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseassistanceversicherung, nicht nur Annulationsversicherung.

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9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

9.1 Entspricht die Reise/Event nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Franco Cavegn Events Reise-/Eventleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

9.2 Die Franco Cavegn Events Reise-/Eventleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise/Event angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise/Event angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der entsprechenden Instanz schriftlich bestätigen. Die Reise-/Eventleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. einzufordern.

9.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadensersatzforderungen gegenüber Franco Cavegn Events geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 14 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an Franco Cavegn Events unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reise-/Eventleitung, der örtlichen Franco Cavegn Events Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9.4 Wenn Sie die Bedingungen gemäss Ziffer 9.1 - 9.3 nicht einhalten, so verlieren Sie sämtliche Rechte, insbesondere das Recht auf Preisminderung, Schadenersatz und allenfalls Genugtuung.

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10. Haftung von Franco Cavegn Events

10.1 Haftung

Franco Cavegn Events vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Franco Cavegn Events Reise-/Eventleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (ausgenommen davon sind Fälle höherer Gewalt). 10.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschüsse

10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich Franco Cavegn Events auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).

10.2.2 Haftungsausschlüsse

Franco Cavegn Events haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise/Event. b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Franco Cavegn Events, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Franco Cavegn Events ausgeschlossen.

10.2.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reise-/Eventpreis

a) Pauschalreisen: Bei andern als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Franco Cavegn Events auf maximal den zweifachen Reise-/Eventpreis/Pers. beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.

b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reise-/Eventpreis pro Person beschränkt.

c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw.

Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.

10.3 Veranstaltungen während der Reise/Event Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können unter Umständen während der Reise/Event örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Franco Cavegn Events organisierte Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reise-/Eventbedingungen. Wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen organisiert werden und die Reiseleitung oder die örtliche Franco Cavegn Events Vertretung diese lediglich vermittelt hat, ist Franco Cavegn Events nicht Ihr Vertragspartner und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen. In diesen Fällen schliessen Sie die Verträge direkt mit den Unternehmen vor Ort ab.

10.4 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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11. Flug- und Fahrpläne

Auch bei einer sorgfältigen Reise-/Eventplanung kann es zu Verspätungen der Transportmittel kommen oder die Einreisekontrollen verzögern sich. Bitte planen Sie bei Ihrer Rückreise auch allfällige Flugverspätungen und verzögerte Einreisekontrollen ein und sehen Sie am Rückreisetag und allenfalls am Folgetag keine Verpflichtungen vor, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.

 

12. Ombudsman

Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Franco Cavegn Events sollte der unabhängige Ombudsman der Schweizer Reisebranche angerufen werden. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Franco Cavegn Events eine faire ausgewogene Einigung an. Das Verfahren vom Ombudsman ist in einem Reglement geregelt, dass Sie über Franco Cavegn Events oder direkt beim Ombudsman erhalten können.

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13. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Franco Cavegn Events ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Franco Cavegn Events wird der ausschliessliche Gerichtsstand Chur, Schweiz vereinbart.

Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Chur einklagen.

 

Maienfeld, 01. Januar 2024

Payment Methods

Zahlungsmöglichkeiten

  • Credit / Debit Cards

  • TWINT

  • Offline Payments

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